GEZ (Gebühreneinzugszentrale) berechtigte „Gebühr“ oder modernes Raubrittertum?

Istzustand:

Die Ministerpräsidenten haben in Ihrer unendlichen Güte beschlossen, daß ab 2013 jeder Haushalt GEZ zu bezahlen hat. Die „geringe“ Gebühr von 17,98 €/Monat (215,76 €/Jahr=422 DM) soll jeder zahlen, ob er dieses tolle Medium nutzt oder nicht! Alle bisherigen Nichtkosumenten, welche die derzeitigen Programme als unnötige Zeitverschwendung angesehen haben und den Fernseher dorthin gebracht haben wo er hingehört, nämlich auf einen Wertstoffhof, werden generell in der Presse als „Schwarzseher“ bezeichnet.

Diese Regelung kann nach meinem Rechtsempfinden nicht verfassungsgemäß sein!!!!

Ich werde mich daher als aktiver Nichtkosument des Fernsehens dagegen zur Wehr setzen.

Folgende Ziele:

  • Gründung eines Vereins
  • Geringer Jahresbeitrag zur Finanzierung eines möglichen Rechtsstreit
  • Zugang zu den Online-Angeboten der ÖR nur mit persönlichen Zugangsdaten
  • Einreichung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Einreichung einer Klage bei dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung, ob die derzeitige GEZ mit dem europäischen Recht konform ist

Soviel vorab. Ein gutes Stück Arbeit liegt vor mir/uns.

Diese Webseite dient vorerst zu Eurer Information und befindet sich im Aufbau. Weitere Informationen über die Gegebenheiten, Beweggründe und über mich werden demnächst eingepflegt.

O.K. gehen wir es an

Rolf Pozimski

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13 Antworten zu GEZ (Gebühreneinzugszentrale) berechtigte „Gebühr“ oder modernes Raubrittertum?

  1. Hallo Rolf,
    das sehe ich mal ganz genauso und habe gerade mein letzten Kampf gegen die GEZ
    gewonnen.Mir schwebt ähnliches vor. 2013 kommt und wenn das so durchgesetzt wird, haben wir es ja nicht mit einer Gebühr sondern eher mit einer Rundfunksteuer zu tun.Dagegen gilt es sich zu wehren. Ich würde gerne wissen, was du als nächstes planst. Der Verein zur Finanzierung müßte ja tatsächlich der erste Schritt sein,
    aber wie willst du das bewerkstelligen? Wie soll die Öffentlichkeitsarbeit funktionieren?
    Wie erreicht man möglichst viele Sympanthisanten?
    Über eine Kontaktaufnahme bezüglich weiteren Austausches würde ich mich freuen.

    Kleine Korrektur am Rande: Rechtschreibfehler bei Bundesverfassungsgericht –
    Es fehlt das „n“ bei Bundes… Sieht einfach blöd aus bei so einem ernsten Thema:-)

    Gruß aus Reinbek (bei Hamburg)

    Christian Wesemann

  2. Henry sagt:

    Hallo Rolf,
    ich möchte mitkämpfen.
    Nur gegen wen, und wie ?
    GEZ ist nur eine ausführende nachgeordnete Stelle. Da kann man sowieso nichts machen.
    Der Domainame gez-nein-danke.de sollte daher vielleicht mal überdacht werden. Als Arbeitstitel ists aber ok.

    Der Kampf muss woanders stattfinden:
    1. Aktuell haben zwar die Ministerpräsidenten den Vetrag unterzeichnet aber bis 31.12.2011 muss dieser in den Länderparlamenten ratifiziert werden. D.H. Es reicht ein Land, das nicht zustimmt und schon ist der Vetrag dahin.
    Das Mittel der Wahl ist hier: Bürgerinformation, Abgeordnete nerven, Volksentscheid.

    2. Europarecht: Mitschwimmen auf der Argumentation : Wettbewerbsverzerrung.

    Gruss Henry

  3. R.L. sagt:

    Hall o,
    nicht nur diese Raubfürstentümelei stinkt mir. Ich habe zwar mal den Berufs des Fernsehtechnikers gelernt, jedoch war es mir nicht möglich diesen Beruf auch auszuüben. Grund: Die Informationsflut und das kriminelle Medienangebot führten zu Depressionen und Konzentrationsverlust der bis zur zeitweisen Arbeitsunfähigkeit reichte. Das das durch die Medieninhalte ausgelöst wurde, ist mir erst bewusst geworden, als ich auf Grund einer Abwesenheit im Ausland dem Einfluss dieser Medien nicht mehr ausgesetzt war.
    Dies ist nun fast 45 Jahre her. Seit dieser Zeit meide ich diese Medieneinflüsse.
    Inzwischen bin ich leider aus dem Erwerbsleben herausgedrängt worden und muss daher jeden Cent dreimal rumdrehen damit ich ohne verzicht Grundrechte durchkomme.
    Ich finde es schon dreist wie sich diese Regierungsraubfürsten in mein Lebensraum einmischen und mein Grundrecht der Selbstbestimmung ausser Kraft setzen.
    Was hier auf dem Verwaltungsweg brutal und ruinöus durchgesetzt wird , ist dreist.

  4. Fritz sagt:

    Mag sein das ich ein Auto besitze, Dieses hat auch 4 Felgen ! Es gibt auch einen Reifenhersteller Dunlop unter vielen Anderen ! Muß ich nun für Dunlop bezahlen, nur weil es die Firma gibt, auch wenn ich andere Reifen fahre ! Warum will man mich dazu zwingen ? Muß ich mir den getürkten Scheiß der Ard, Zdf oder Deutschlandfunk ansehen oder anhören und dafür bezahlen, nur weil es sie gibt. Weit sind wir in diesem Land gekommen. Schwimmst du nicht mit in dem Strom, bist du ein Rechter !
    Eine Krönung fand unser Land mit Wahl der Merkel, leider gibt es zuviele Doofe in
    ( noch unserem) Land, die Nichts merken! Erst wenn die IS ihnen die Kehle durchschneidet werden sie vielleich wach ! Zu spät !!! Sie richtet unser Land zugrunde!

  5. Fritz sagt:

    Zu Merkel !
    Diese Frau sitzt warm, denn sie sitzt im Gesäß von Obama, der auch nur eine Marionette
    ist. Langsam denke ich an Wahlbetrug ! Kein klar denkender Mensch wählt so eine Scharate, oder sind inzwischen alle in diesem Land verblödet ? Zu Flinden-Uschi, Tochter von Albrecht. Jeder bringt seine Nachkommen an die Fleischtöpfe !
    Die Futter oder Fleiftöpfe bleiben gleich, nur die Schweine, die sich daraus bedienen,
    ändern sich, oder den Namen.

  6. Holzer Viktor sagt:

    Hallo,
    ich habe GEZ schon letztes Jahr angezeigt bei Staatsanwaltschaft wegen
    Betruges und set Ende 2014 auch Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, die immer
    noch leuft. Es wird warscheinlich Anfang 2016 zur Gerichtsverhandlung kommen.
    Etwas zur Sachlage, ich habe selber seit 2009 kein Ferseher mehr und auch
    ein geringes Einkommen mit meiner Ehefrau. Die GEZ hatte in einem Schreiben
    behauptet, daß der Mindessats zum Lebensunterhalt 286,– Euro beträgt und
    uns die Rundfungbefreiungsgebühren verweigert! Es ist aber allgemei Bekannt
    daß es für Verheirateten 319,– Euro HARZ IV pro Person gab. Ich schrieb viele
    Briefe an die GEZ und es kammen immer blöde Antworten von denen und keine
    Befreiung. Auch jetzt haben die mir einen Gebührenbescheid geschickt obwohl
    ich die wegen Betruges angezeigt hatte und die Verhandlung läuft. Es gibt bei
    dehen keinerlei Schamgefüll, das Geld, daß wir dringend selbst benötigen,
    wird uns von denen gestohlen. Und wer diese Gesellschaft unterstützt stihlt auch,
    bzw. ist mittäter. Ich bin in diesem Streit jetzt noch allein mit meiner Ehefrau,
    und allein ist es sehr schwer gegen die anzukommen. Kämft mit! Last euch nicht
    alles aufzwingen. Letzte Bürgerrechte von Einzelnen gehen verlohren!!!
    Zum beispiel auch die Bargeldlose- Zahlung- Einführung. Wie solle den die Leute
    einkaufen, die kein Konto haben zum beispiel?! Aber das ist nun andere Geschichte.

    Grüss Viktor

    • Holzer Viktor sagt:

      Hallo,
      ich habe GEZ schon letztes Jahr angezeigt bei Staatsanwaltschaft wegen
      Betruges und set Ende 2014 auch Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, die immer noch läuft. Es wird warscheinlich Anfang 2016 zur Gerichts-verhandlung kommen.
      Etwas zur Sachlage, ich habe selber seit 2009 kein Ferseher mehr und auch
      ein geringes Einkommen mit meiner Ehefrau. Die GEZ hatte in einem Schreiben behauptet, daß der Mindestsatz zum Lebensunterhalt 286,– Euro beträgt und uns die Rundfung-Gebühren-Befreiung verweigert! Es ist aber allgemein bekannt daß es für Verheirateten 319,– Euro HARZ IV pro Person gab. Ich schrieb viele Briefe an die GEZ und es kammen immer blöde Antworten von denen und keine Befreiung. Auch jetzt haben die mir einen Gebührenbescheid geschickt obwohl ich die wegen Betruges angezeigt hatte und die Gerichtsverhandlung noch läuft. Es gibt bei dehen keinerlei Schamgefüll, und somit auch keine Menschlichkeit, das Geld, daß wir dringend selbst benötigen, wird uns von denen gestohlen. Und wer diese Gesellschaft unterstützt stiehlt mit bzw. ist zumindest ein Mittäter. Ich bin in diesem Streit jetzt noch allein mit meiner Ehefrau, und allein ist es sehr schwer gegen die anzukommen. Kämft mit! Last euch nicht alles aufzwingen. Letzte Bürgerrechte von Einzelnen gehen verlohren!!!
      Zum beispiel auch die Bargeldlose- Zahlung- Einführung. Wie sollen den die Leute einkaufen, die kein Konto haben zum Beispiel !?
      Aber das ist nun andere Geschichte.

      Grüss Viktor

  7. Holzer Viktor sagt:

    Hallo,
    ich habe GEZ schon letztes Jahr angezeigt bei Staatsanwaltschaft wegen
    Betruges und set Ende 2014 auch Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, die immer
    noch leuft. Es wird warscheinlich Anfang 2016 zur Gerichtsverhandlung kommen.
    Etwas zur Sachlage, ich habe selber seit 2009 kein Ferseher mehr und auch
    ein geringes Einkommen mit meiner Ehefrau. Die GEZ hatte in einem Schreiben
    behauptet, daß der Mindessats zum Lebensunterhalt 286,– Euro beträgt und
    uns die Rundfungbefreiungsgebühren verweigert! Es ist aber allgemei Bekannt
    daß es für Verheirateten 319,– Euro HARZ IV pro Person gab. Ich schrieb viele
    Briefe an die GEZ und es kammen immer blöde Antworten von denen und keine
    Befreiung. Auch jetzt haben die mir einen Gebührenbescheid geschickt obwohl
    ich die wegen Betruges angezeigt hatte und die Verhandlung läuft. Es gibt bei
    dehen keinerlei Schamgefüll, das Geld, daß wir dringend selbst benötigen,
    wird uns von denen gestohlen. Und wer diese Gesellschaft unterstützt stihlt auch,
    bzw. ist mittäter. Ich bin in diesem Streit jetzt noch allein mit meiner Ehefrau,
    und allein ist es sehr schwer gegen die anzukommen. Kämft mit! Last euch nicht
    alles aufzwingen. Letzte Bürgerrechte von Einzelnen gehen verlohren!!!
    Zum beispiel auch die Bargeldlose- Zahlung- Einführung. Wie solle den die Leute
    einkaufen, die kein Konto haben zum beispiel?! Aber das ist nun andere Geschichte.

    Grüss Viktor

  8. Rainer Jott sagt:

    Ist doch alles ganz einfach: Beider nächsten GEZ Rechnung schreibt Ihr einfach zurück und verlangt eine ordentlich Rechnung nach § 14 (4) UStG. Und wenn eines dieser Merkmale, welche dort aufgeführt sind, nicht in der Rechnung steht, bezahlt Ihr einfach nicht. Denn dann macht Ihr euch der aktiven Steuerhinterziehung strafbar.
    Die GEZ Ist keine Firma, sie hat keine Eintagung ins HR (Handelsregister) und somit auch keine Handelsregisternummer. Somit auch keine Steuernummer. Und die Muss auf JEDER Rechnung ausgewiesen sein.
    Noch Fragen?
    Gruss
    Rainer

  9. Michael Zepter sagt:

    Hallo,
    ich wende mich jetzt an Euch, da ich mit meinem Latein langsam am Ende bin.
    Nach meiner Scheidung zog ich aus und bin davon ausgegangen, daß meine Ex sich nun selbst anmeldet, habe in der neuen Wohnung nicht anmelden müssen, da meine neue Lebensgefährting die Beiträge bezahlt hat und angemeldet war. Nach der Trennung zog ich alleine in eine Wohnung und habe mich bei der GEZ angemeldet. Kurz darauf kam ein Schreiben, daß ich fast € 470,– aus den vergangenen Jahren nachzahlen sollte. Angeblich mußten sie beim EInwohnermeldeamt jahrelang recherchieren, wo ich zwischenzeitlich gewohnt habe, obwohl ich immer ordentlich gemeldet war.
    Ich vereinbahrte zwangsmäßig eine Ratenzahlung…bin mittlerweile von meiner Selbstständigkeit durch Krankheit in HARTZ IV gerutscht und befreit – doch besteht die GEZ auf Tilgung von noch ausstehenden € 165,-, die ich beim besten Willen nicht mehr aufbringen kann. Ich habe sehr hohe Kosten durch speziellen Ernährungsauffwand, Fahrten zu den Ärzten und Therapien, für die momentan weder das Jobcenter noch meine Krankenversicherung aufkommt (darüber laufen jetzt zwei Klagen vor dem Sozialgericht seit längerer Zeit), mußte Insolvenz beantragen ( lt. Aussage meines Insolvenzanwalters fallen diese Forderumgen nicht in die Insolvenz) , habe einen GdB von 90 mit dem Zusatz B, G , RF (widerspruch ist in Arbeit für ein AG oder H ).
    In meinem letzten Schreiben (04.03.2016) an die GEZ habe ich eine weiterzahlung der Raten nicht ausgeschlossen, wenn ich den Betrag in Bar bezahlen kann und eine rechtliche Grundlage für die Gebührenforderung schriftlich erhalte. Zugrundegelegt habe ich dabei den § 14 Bundesbankgesetz und das der Staatsvertrag keine gesetzliche Grundlage für die Beitragsforderung darstellt.

    Daraufhin bekam ich ein Antwortschreiben(07.03.2016) der GEZ, daß diese Summe sofort fällig gestellt wird und ich zur sofortigen Zahlung aufgefordert bin.

    Ich bin völlig aufgelöst und weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen. Ich leide , bedingt durch meine Krankheit und die dadurch entstandenen sozialen Einschnitte zusätzlich unter sehr starken Depressionen, so daß ich einer Auseinandersetzung mit einem Gerichtswollzieher oder einer Kontopfändung wohl kaum nervlich standhalten werde.
    Ich bin um jeden ernstgemeinten Rat Ihrerseits sehr Dankbar…

    Können Sie mir vielleicht einen Anwalt nennen oder jemanden, der mich vielleicht vor Ort unterstützen kann?!?

    Gruß

    Michael

  10. H-J Stengel sagt:

    Ist es überhaupt rechtens ?? das ARD/ZDF und Programme betreiben aus den 3 ARD-ZDF WDR (1,2,3 ) zb. Phoenox auch andere , und das Filme und Politische Sendungen , über Geldangelegenheiten berichtet wird , das von den Gebühren
    es gab da doch ein Urteil das zwar mit den Internet zusammen hing ich weis nur das es ein Urteil gab was da war ??

  11. Werner sagt:

    Also rechtens ist in der BRD nur das Handelsrecht!
    Da schon etliche Politmarionetten zugegeben haben das die BRD nicht souverän ist und auch der Verein der GEZ Abzocker nicht rechtsfähig ist!
    Ist jeder gang vor ein Scheingericht zum scheitern verurteilt!
    Es hilft, denke ich, das man mal in den Reisepass schaut, und da steht, das die Person nicht der Eigentümer ist sondern der Bund!
    Ergo ist auch der Bund der Eigentümer der Person und somit sollen die ihre Forderungen an den Eigentümer, dem Bund, schicken!
    AZK, Vereine regieren die Welt,

  12. Andreas sagt:

    Vielen Dank für Ihre wichtige und richtige Arbeit.

    Mir kommt im Zusammenhang mit den Betragsservice gerade die Idee, das wenn eine Firma oder Organisation im Zusammenhang mit den Beiträgen evtl. sogar zu einer kriminellen Vereinigung wird, wenn diese im Rahmen ihrer Arbeit, die Bevölkerung bewußt täuscht und mit falschen Informationen versorgt. Das ist doch im rechtlichen Sinne nicht nur vorsätzlich, sondern zudem nimmt man dort auch noch billigend in Kauf Lügen und bewußten Falschinformationen unter dem Denkmantel „öffentlich rechtlich“ zu verbreiten. Wäre da nicht der Ansatz Betrug im gewerblichen Bereich schon Ansatz genug, diese gewerbliche Vereinigung nicht mehr mit Beiträgen zu unterstützen, da man sich dabei selber vielleicht schon strafbar macht. Zudem werden Beitragseinnahmen auch noch für Glückspiele verwendet und dann im großen Stil im Rahmen von Fernsehsendungen verschenkt.

    Mit freundlichem Gruß

    Andreas aus Essen

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